Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rohe Industrietechnik GmbH
(Stand: 22.12.2025)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Service- und Montagearbeiten der Rohe Industrietechnik GmbH (nachfolgend „Verkäufer" / „Auftragnehmer"), ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Der Verkauf an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist ausgeschlossen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung/Leistung zustande.

3. Preise und Zahlung

3.1 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Versand-, Transport- und ggf. Montagekosten.

3.2 Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart.

3.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

4.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

4.2 Lieferung erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart – ab Werk/Lager (EXW).

4.3 Versand und Transport erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Mit Übergabe an den Transportführer geht die Gefahr gem. § 447 BGB auf den Kunden über.

4.4 Teillieferungen sind zumutbar und daher zulässig.

5. Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung seiner Liefer-, Service- und Montageleistungen Dritte bzw. Subunternehmer einzusetzen. Dies bedarf keiner besonderen Zustimmung des Kunden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt gilt.

7. Service-, Montage-, Inbetriebnahme- und Notdienstleistungen

7.1 Service-, Wartungs-, Reparatur-, Montage- und Inbetriebnahmeleistungen sowie Notdiensteinsätze erfolgen nach Beauftragung.

7.2 Service- und Notdiensteinsätze können auch mündlich, telefonisch oder durch schlüssiges Handeln beauftragt werden.

7.3 Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Leistungsnachweises / Serviceberichts des Servicetechnikers, welcher die erbrachten Leistungen, Zeiten, Materialien und Kosten dokumentiert. Der Leistungsnachweis gilt als Leistungsbestätigung, wenn er vom Kunden oder einem seiner Beauftragten unterschrieben wird oder wenn der Kunde der Dokumentation nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang widerspricht.

7.4 Der Kunde stellt alle erforderlichen betrieblichen Voraussetzungen (Zugang, Sicherheit, Infrastruktur etc.) bereit.

7.5 Service- und Reaktionszeiten sind Richtwerte. Verzögerungen aufgrund nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände begründen keinen Verzug.

7.6 Abnahme erfolgt nach Abschluss der Arbeiten; mangels ausdrücklicher Abnahme gilt Nutzung der Leistung als Abnahme.

8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.

8.2 Untersuchungspflicht und Rügepflicht nach § 377 HGB.

8.3 Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers. Erst nach Fehlschlagen Minderung oder Rücktritt.

8.4 Verjährung: 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

9. Haftung

9.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

9.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

9.4 Ausgeschlossen ist jede Haftung für:

  • Produktions- und Betriebsstillstand
  • entgangenen Gewinn
  • mittelbare Schäden
  • Vermögensfolgeschäden
  • sonstige Folgeschäden

9.5 Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10. Datenschutz

Datenverarbeitung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen; weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Rohe Industrietechnik GmbH.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – ist der Sitz der Rohe Industrietechnik GmbH.

11.3 Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzlich zulässige, nächstkommende Regelung.